Was kostet es, eine Wohnung zu renovieren?

Die Kosten für eine Wohnungsrenovierung hängen stark vom Umfang ab. Eine reine Oberflächenrenovierung einer 60-Quadratmeter-Wohnung liegt zwischen 4.500 und 8.000 Euro. Kommen Bad, Küche und Elektrik hinzu, steigen die Preise schnell auf 8.000 bis 40.000 Euro, abhängig von Materialwahl und regionalen Handwerkersätzen.

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Wohnung renovieren Kosten: Preise für Komplettsanierung, Gewerke und Budgetplanung Preis-Vergleich

Wenn du deine eigenen vier Wände aufwerten möchtest, steht eine Frage ganz am Anfang: Welche Kosten für das Renovieren der Wohnung kommen auf mich zu? Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, ob du lediglich frische Farbe an die Wände bringen willst oder eine umfassende Sanierung inklusive Bad, Küche und Elektrik planst. In diesem Beitrag erfährst du, mit welchen Quadratmeter- und Stundenpreisen du aktuell kalkulieren musst und wie du dein Budget optimal planst.

Der direkte Preisüberblick nach Gewerken

Um ein realistisches Budget aufzustellen, ist es wichtig, die üblichen Abrechnungseinheiten der Handwerker zu kennen. Maler-, Spachtel- und Bodenarbeiten werden in der Regel pro Quadratmeter (m²) bearbeiteter Fläche abgerechnet. Elektro- und Sanitärarbeiten erfolgen hingegen nach Stundenlohn oder als gewerkeübergreifendes Pauschalpaket.

Die folgenden Preise bieten dir eine erste Orientierung für die Arbeitsleistung von Fachbetrieben (Stand Mitte 2026):

Gewerk / Leistung Abrechnungseinheit Kostenrahmen (ca.)
Malerarbeiten (Wände/Decken streichen, Standard) pro m² 8 – 18 Euro
Spachtelarbeiten (Qualitätsstufe Q2 bis Q3) pro m² 12 – 25 Euro
Alte Tapeten entfernen pro m² 5 – 20 Euro
Bodenleger (Laminat oder Parkett verlegen) pro m² 20 – 80 Euro
Fliesenleger pro m² 25 – 50 Euro
Elektriker pro Stunde 50 – 80 Euro
Installateur (Sanitär) pro Stunde 45 – 70 Euro

Zusätzlich zu den reinen Arbeitskosten fallen Materialkosten an. Die gesamten Materialkosten für eine Wohnungsrenovierung bewegen sich im Schnitt zwischen 50 und 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, je nach Umfang der Arbeiten und ob beispielsweise auch Bad und Küche erneuert werden.

Welche Faktoren treiben die Renovierungskosten in die Höhe?

Der finale Preis auf dem Angebotstext deines Handwerkers wird von verschiedenen Rahmenbedingungen beeinflusst. Wenn du diese Kostentreiber kennst, kannst du gezielter planen und böse Überraschungen vermeiden.

  • Bewohnter Zustand: Bleibt die Wohnung während der Arbeiten bewohnt, steigen die Kosten. Der Handwerker muss Möbel aufwendig abdecken, Laufwege schützen und die Arbeiten in Etappen durchführen. Das kostet Zeit und somit Geld.
  • Materialqualität: Ein Anstrich mit einer hochwertigen Spezialfarbe kostet inklusive Arbeit schnell 15 bis 28 Euro pro Quadratmeter. Bei Standardfarbe liegst du hingegen nur bei 8 bis 15 Euro.
  • Vorbereitungsarbeiten: Das Entfernen alter Tapeten oder fest verklebter Böden ist zeitintensiv. Solche Vorarbeiten können bei Malerarbeiten schnell 500 bis 1.000 Euro an Zusatzkosten verursachen.
  • Vergabeart: Wenn du jedes Gewerk einzeln beauftragst, zahlst du oft mehr. Werden mehrere Gewerke bei einem Generalunternehmer gebündelt, lassen sich durch Paketpreise 5 bis 10 Prozent der Gesamtkosten einsparen.

Beispielrechnung: 60 m² Wohnung renovieren

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie sich die Kosten zusammensetzen: Wir betrachten eine leere 2-Zimmer-Wohnung mit 60 Quadratmetern Wohnfläche in der Region Frankfurt/Rhein-Main. Die folgenden Szenarien verdeutlichen, wie stark der Umfang der Arbeiten den Endpreis beeinflusst.

Szenario 1: Reine Malerarbeiten

Wenn in der 60-Quadratmeter-Wohnung lediglich die Wände und Decken neu gestrichen werden sollen (inklusive Standard-Material), liegen die Kosten bei etwa 1.800 bis 3.200 Euro.

Szenario 2: Komplette Oberflächenrenovierung

Dieses Paket umfasst das Streichen, das Tapezieren mit neuen Tapeten sowie das Verlegen eines neuen Bodenbelags. Laut einer realen Projektkalkulation des Fachbetriebs Andymen belaufen sich die Kosten für dieses Paket (inklusive Material und 19 Prozent Mehrwertsteuer) auf 4.500 bis 8.000 Euro.

Szenario 3: Vollumfängliche Sanierung

Sollen neben den Oberflächen auch das Badezimmer, die Küche und Teile der Elektrik erneuert werden, sprechen wir von einer Komplettsanierung. Hierfür musst du mit Kosten zwischen 8.000 und 40.000 Euro rechnen, abhängig von der Exklusivität der Sanitärobjekte und dem genauen Aufwand bei den Leitungen.

Eigenleistung und Materialkauf: Lohnt sich das?

Viele Wohnungseigentümer und Mieter überlegen, durch Eigenleistung Geld zu sparen. Tatsächlich lassen sich durch das Erbringen eigener Arbeiten wie dem Entfernen von Tapeten, dem Verlegen von Klick-Laminat oder dem Streichen der Wände 30 bis 50 Prozent der Kosten einsparen. Komplexe Arbeiten wie das Fliesenlegen erfordern viel Erfahrung und handwerkliches Geschick. Sicherheitsrelevante Aufgaben wie Elektrik oder Sanitärinstallationen solltest du hingegen dringend einem Profi überlassen.

Auch beim Materialkauf gibt es Sparpotenzial: Baumärkte und Online-Shops bieten 20 bis 30 Prozent günstigere Materialpreise als der reguläre Handwerker-Einkauf. Aber Vorsicht: Es ist ratsam, vorab mit dem beauftragten Handwerker zu klären, ob dieser fremdes Material verarbeitet. Viele Betriebe lehnen dies ab, da es bei späteren Mängeln zu schwierigen Gewährleistungsfragen kommt.

Fördermittel und rechtliche Rahmenbedingungen

Bevor du Handwerker beauftragst, solltest du prüfen, ob dein Vorhaben staatlich gefördert wird. Besonders bei energetischen Maßnahmen gibt es attraktive Zuschüsse.

  • BAFA (BEG EM): Für energetische Einzelmaßnahmen wie neue Fenster oder eine Dämmung gibt es 15 Prozent Grundförderung. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 Prozent Bonus hinzu. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto, die förderfähigen Höchstkosten betragen 30.000 Euro (beziehungsweise 60.000 Euro mit iSFP) pro Wohneinheit.
  • KfW-Kredite: Der Kredit 261 bietet bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Für Familien gibt es den Kredit 308, der den Kauf und die Sanierung mit 140.000 bis 180.000 Euro fördert.

Wichtiger Hinweis: Förderanträge bei der KfW und dem BAFA müssen zwingend vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.

Bist du Mieter der Wohnung? Dann beachte, dass du nur dann zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist, wenn eine wirksame Klausel in deinem Mietvertrag existiert. Starre Fristen sind rechtlich unwirksam. Wenn du als Mieter eigene Umbauten vornimmst (zum Beispiel einen neuen Boden verlegst), unterliegen diese bei deinem Auszug in vielen Fällen der Rückbaupflicht. Kläre solche Vorhaben idealerweise schriftlich mit dem Vermieter ab.

So bereitest du deine Handwerkeranfrage vor

Um die besten Angebote zu erhalten, ist das Timing entscheidend. In der Nebensaison von November bis Februar haben Handwerker häufiger freie Kapazitäten. Das erleichtert nicht nur die Terminfindung, sondern bietet auch einen größeren Spielraum für Preisverhandlungen.

Beschreibe dein Vorhaben bei der Anfrage so präzise wie möglich. Nenne die Quadratmeterzahl, den aktuellen Zustand der Räume und deine genauen Materialwünsche. Nur so können die Betriebe vergleichbare Angebote erstellen. Nutze Handwerkerbörsen, um unkompliziert mehrere Kostenvoranschläge aus deiner Region einzuholen und die Preise sowie die angebotenen Leistungen in Ruhe zu vergleichen.

Häufige Fragen zu den Renovierungskosten

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Wohnungsrenovierung?

Die besten Konditionen und die schnellste Terminvergabe erhältst du in der Nebensaison zwischen November und Februar. In dieser Zeit sind viele Handwerksbetriebe weniger stark ausgelastet als im Frühjahr oder Sommer.

Kann ich das Material für den Handwerker selbst im Baumarkt kaufen?

Ja, Material aus dem Baumarkt oder Online-Handel ist 20 bis 30 Prozent günstiger. Du solltest dies jedoch vorab mit dem Handwerker absprechen. Viele Betriebe verarbeiten kein beigestelltes Material, da sie im Schadensfall die Gewährleistung für die Gesamtleistung übernehmen müssen und das Risiko bei Fremdmaterial scheuen.

Muss ich als Mieter beim Auszug renovieren?

Das hängt von deinem Mietvertrag ab. Du bist nur zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn der Vertrag eine rechtlich wirksame Klausel enthält. Klauseln mit starren Fristen sind unwirksam. Eigene Einbauten musst du in der Regel beim Auszug zurückbauen, sofern nichts anderes mit dem Vermieter vereinbart wurde.