Was kostet eine professionelle Treppenhausreinigung?
Für eine professionelle Treppenhausreinigung zahlst du im Durchschnitt zwischen 10 und 30 Euro pro Etage oder 5 bis 25 Euro pro Mietpartei je Reinigungsgang. Die genauen Kosten hängen stark vom Reinigungsintervall, der Region und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.
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Direkt auf den Punkt: Die Treppenhaus reinigen Kosten im Überblick
Wenn du eine externe Firma mit der Pflege deines Gebäudes beauftragst, begegnen dir in der Praxis unterschiedliche Abrechnungsmodelle. Die Wahl der passenden Metrik hängt dabei oft von der individuellen Gebäudegröße, der Architektur des Treppenhauses und den Vorlieben des jeweiligen Dienstleisters ab. Grundsätzlich rechnen Reinigungsfirmen ihre Leistungen entweder pro Quadratmeter, pro Etage oder pauschal pro Mietpartei ab.
Die folgenden Werte geben dir eine erste Orientierung über die branchenüblichen Netto-Preise je einzelnem Reinigungsgang:
| Abrechnungseinheit | Preisspanne (netto je Reinigungsgang) |
|---|---|
| Pro Quadratmeter (m²) | 2,50 € – 5,00 € |
| Pro Etage | 10,00 € – 30,00 € |
| Pro Mietpartei | 5,00 € – 25,00 € |
Diese Basiswerte beziehen sich auf die reine Standard-Unterhaltsreinigung. Wie sich diese Beträge im Detail zusammensetzen und welche Faktoren den Preis nach oben oder unten korrigieren können, betrachten wir in den folgenden Abschnitten genauer. Gerade bei größeren Objekten lohnt es sich, die verschiedenen Abrechnungsmodelle der Anbieter genau zu vergleichen, da je nach Grundriss mal die Abrechnung nach Quadratmetern und mal die Pauschale pro Etage günstiger ausfallen kann.
Lohnkosten als größter Preistreiber: So kalkulieren Reinigungsfirmen
Die Kosten für eine professionelle Treppenhausreinigung setzen sich primär aus den Lohnkosten des eingesetzten Personals zusammen. Material und Anfahrt spielen bei der Preisgestaltung eine stark untergeordnete Rolle und werden von den Betrieben üblicherweise nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen, sondern sind bereits in den Verrechnungssätzen fest einkalkuliert.
Um die Angebote von Dienstleistern richtig einschätzen zu können, ist ein Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen wichtig: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gebäudereinigung ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. Für die Unterhalts- und Treppenhausreinigung, die in die Lohngruppe 1 fällt, liegt dieser bei exakt 15,00 Euro brutto pro Stunde.
Dieser Bruttolohn ist jedoch nicht gleichbedeutend mit den Kosten, die der Reinigungsbetrieb trägt. Inklusive der regulären Lohnnebenkosten – dazu zählen unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung, Rücklagen für Urlaubstage sowie die Abgaben an die Berufsgenossenschaft – belaufen sich die reinen Personalkosten für den Arbeitgeber auf circa 23,00 Euro pro Stunde.
Für dich als Endkunde ergibt sich daraus ein realistischer Stundenverrechnungssatz von 25,00 bis 38,00 Euro netto, wenn du einen regionalen Betrieb oder einen Solo-Selbstständigen beauftragst. In diesem Satz sind neben den Personalkosten auch die Verwaltungskosten und die Gewinnmarge des Unternehmens enthalten. Beauftragst du hingegen einen überregionalen Facility-Konzern mit großem Verwaltungsapparat, werden üblicherweise Stundensätze zwischen 35,00 und 55,00 Euro netto aufgerufen.
Ein wichtiger Hinweis für die Praxis: Angebote mit einem Stundensatz von unter 28,00 Euro gelten in der professionellen Reinigungsbranche als wirtschaftlich kaum darstellbar. Solche Preise deuten potenziell auf unseriöse Geschäftspraktiken hin und sollten von dir kritisch hinterfragt werden.
Die restlichen Kostenanteile fallen im Vergleich zu den Löhnen kaum ins Gewicht. Reinigungsmittel und der Verschleiß von Arbeitsgeräten machen kalkulatorisch nur etwa fünf Prozent des Stundenverrechnungssatzes aus, was in etwa 0,91 Euro pro Stunde entspricht. Auch die Fahrtkosten zum Objekt sind mit kalkulatorisch rund drei Prozent des Stundensatzes ein eher kleiner Posten. Diese effiziente Kostenstruktur entsteht durch den professionellen Großeinkauf von Reinigungsmitteln und eine optimierte Routenplanung der Betriebe.
Konkrete Beispielrechnung: Wöchentliche Reinigung im Mehrfamilienhaus
Um die abstrakten Quadratmeter- und Etagenpreise greifbar zu machen, betrachten wir ein typisches Alltagsszenario. Angenommen, du verwaltest ein kleines Mehrfamilienhaus mit vier bis sechs Wohneinheiten in einer westdeutschen Großstadt, beispielsweise in der Region Stuttgart. Du beauftragst eine wöchentliche Standardreinigung, was in einem durchschnittlichen Monat vier Einsätzen entspricht.
- Kosten pro Reinigungsgang: 30,00 € bis 50,00 €
- Gesamtkosten pro Monat (4 Einsätze): 115,00 € bis 200,00 €
- Kosten pro Wohneinheit im Monat: ca. 19,00 € bis 33,00 €
Hinweis zur Berechnung: Rein rechnerisch würden vier Einsätze zu je 30,00 Euro exakt 120,00 Euro ergeben. Dass die monatliche Untergrenze in der Praxis bei 115,00 Euro liegt, erklärt sich durch branchenübliche Mischkalkulationen oder leichte Rabatte, die Betriebe bei einer festen monatlichen Pauschalbeauftragung gewähren. Teilt man diese monatlichen Gesamtkosten durch die Anzahl der Mietparteien (hier beispielhaft sechs Einheiten), landet man bei den genannten 19,00 bis 33,00 Euro pro Wohneinheit. Alle Preise in diesem Beispiel verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wichtige Faktoren, die den Preis für die Treppenhausreinigung beeinflussen
Neben der reinen Grundfläche oder der Anzahl der Etagen gibt es weitere entscheidende Faktoren, die den Endpreis für die Treppenhausreinigung maßgeblich beeinflussen. Wenn du Angebote vergleichst, solltest du diese Aspekte stets im Hinterkopf behalten.
Das Reinigungsintervall: Eine wöchentliche Reinigung ist der absolute Standard in regulären Mehrfamilienhäusern. Wenn du dich für einen 14-tägigen Turnus entscheidest, halbiert das die monatlichen Kosten nahezu. Allerdings reicht ein solches Intervall bei stark frequentierten Häusern oft nicht aus, um dauerhaft einen gepflegten Zustand zu gewährleisten. Ein längeres Intervall bedeutet zudem, dass der Schmutz stärker anhaftet, was den Aufwand pro einzelnem Reinigungsgang wieder leicht erhöhen kann.
Die regionale Lage: Wie bei vielen handwerklichen und gebäudenahen Dienstleistungen spielt der Standort der Immobilie eine große Rolle. In Ballungsräumen und Großstädten wie Hamburg, München oder Stuttgart liegen die Preise erfahrungsgemäß etwa 10 bis 20 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt. Dies liegt an den höheren Lebenshaltungskosten und der starken Nachfrage nach Fachkräften in diesen Regionen.
Erschwerniszuschläge durch Gebäudehöhe: In Großstädten erheben einige Dienstleister ab einer bestimmten Gebäudehöhe zusätzliche Gebühren, insbesondere wenn kein Aufzug vorhanden ist oder dieser nicht für den Transport von Reinigungswasser genutzt werden kann. Ab der fünften Etage können Erschwerniszuschläge von 5,00 bis 10,00 Euro pro zusätzlicher Ebene anfallen.
Der vereinbarte Leistungsumfang: Der Standardtarif umfasst regulär das Kehren und feuchte Wischen der Treppenstufen und Podeste, das Abwischen der Handläufe sowie die Reinigung des Eingangsbereichs und der Briefkästen. Sobald weitere Bereiche wie Kellerflure, Aufzugskabinen oder gemeinschaftliche Waschküchen gereinigt werden sollen, kostet dies einen entsprechenden Aufpreis.
Zusatzleistungen: Was kostet die Reinigung von Fenstern und Kellern?
Ein häufiger Irrtum bei der Beauftragung einer Treppenhausreinigung ist die Annahme, dass sämtliche Flächen innerhalb des Treppenhauses automatisch im Preis inbegriffen sind. Die Glas- und Fensterreinigung im Treppenhaus ist jedoch regulär nicht in der Standardpauschale enthalten.
Da Fenster im Treppenhaus oft schwer zugänglich sind, teilweise in großer Höhe liegen und spezielles Werkzeug erfordern, wird diese Leistung separat angeboten und abgerechnet. Üblicherweise wird die Glasreinigung halbjährlich durchgeführt und kostet je nach Anzahl, Größe und Erreichbarkeit der Fenster zwischen 30,00 und 100,00 Euro pro Einsatz. Auch die Reinigung von Kellergängen oder Dachböden muss als Sonder- oder Grundreinigung separat beauftragt werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung aufgeführt ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Umlagefähigkeit und Tarifbindung
Wenn du als Eigentümer oder Hausverwaltung eine externe Firma beauftragst, stellt sich schnell die Frage nach der Kostenverteilung und den rechtlichen Pflichten. Die gute Nachricht für Vermieter: Die Kosten für die regelmäßige Treppenhausreinigung durch einen professionellen Fachbetrieb sind nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) unter dem Punkt „Gebäudereinigung“ vollständig als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Dies setzt voraus, dass die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.
Ein weiterer, extrem wichtiger rechtlicher Aspekt ist die Tarifbindung des beauftragten Dienstleisters. Achte bei der Vergabe unbedingt darauf, dass der gewählte Betrieb den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag der Gebäudereiniger-Innung (IG BAU / Bundesinnungsverband) einhält. Beauftragst du Firmen, die massives Lohndumping betreiben, gehst du ein erhebliches Risiko ein. Unter Umständen kannst du als Auftraggeber für nicht abgeführte Sozialabgaben haftbar gemacht werden. Dieses Risiko ist in der Branche unter dem Stichwort „Phantomlohn“ bekannt und kann zu empfindlichen Nachzahlungen führen. Ein seriöser Betrieb wird dir auf Nachfrage jederzeit bestätigen, dass er nach gültigem Tarif entlohnt.
So bereitest du den Angebotsvergleich optimal vor
Bevor du eine Anfrage über eine Handwerkerbörse stellst, solltest du den gewünschten Leistungsumfang exakt definieren. Nur so erhältst du vergleichbare und realistische Angebote von den Dienstleistern.
Kläre vorab intern, ob wirklich nur die Stufen gekehrt und gewischt werden sollen, oder ob auch Handläufe, Briefkästen und der Eingangsbereich fester Teil des regelmäßigen Auftrags sind. Je präziser deine Angaben zur Anzahl der Etagen, zur Quadratmeterzahl, zum Bodenbelag und zum gewünschten Reinigungsintervall sind, desto genauer fallen die Kostenvoranschläge aus. Vergleiche anschließend nicht nur den Endpreis am Fuß der Seite, sondern prüfe detailliert, ob alle gewünschten Leistungen im Pauschalpreis oder im veranschlagten Stundensatz enthalten sind. Eine transparente Aufschlüsselung der Kosten ist ein gutes Indiz für die Professionalität des Anbieters.
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung (FAQ)
Lohnt sich eine externe Firma oder sollen die Mieter selbst putzen?
Die mieterseitige „Kehrwoche“ ist auf den ersten Blick zwar kostenlos, führt in der Praxis aber sehr häufig zu Streitigkeiten über die Reinigungsqualität und die genauen Zuständigkeiten. Eine externe Vergabe kostet pro Mietpartei meist nur 10,00 bis 33,00 Euro im Monat. Das schont die Nerven aller Beteiligten, sorgt für ein konstant sauberes Erscheinungsbild und sichert den langfristigen Werterhalt der Immobilie.
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
Für normale Mehrfamilienhäuser ist ein wöchentlicher Turnus der absolute Standard. Bei sehr kleinen Objekten mit nur zwei bis drei Parteien kann ein 14-tägiger Rhythmus ausreichen, da hier weniger Schmutz anfällt. Gewerbliche Objekte oder Ärztehäuser mit hohem Publikumsverkehr müssen hingegen oft mehrmals wöchentlich gereinigt werden, um einen hygienischen Eindruck zu hinterlassen.
Sind Fenster und Keller in der Pauschale enthalten?
Nein, regulär umfasst die Standard-Unterhaltsreinigung nur die Treppenstufen, Podeste, Handläufe und den direkten Eingangsbereich. Die Reinigung von Fenstern, Kellergängen oder Dachböden gehört nicht zum Standard und muss als Sonder- oder Grundreinigung separat beauftragt und vergütet werden.
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