Was kostet es, einen Architekten für dein Bauprojekt zu beauftragen?
Wenn du einen Architekten beauftragst, liegen die Kosten für ein komplettes Einfamilienhaus oft bei 10 bis 15 Prozent der anrechenbaren Nettobaukosten. Seit 2021 sind die Honorare frei verhandelbar, die HOAI dient jedoch weiterhin als wichtigste Orientierungshilfe für die Preisgestaltung.
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Was kostet ein Architekt? Die schnelle Übersicht
Im Gegensatz zu vielen anderen Gewerken am Bau fallen bei einem Architekten keine klassischen Materialkosten an. Du bezahlst ausschließlich für eine hochqualifizierte Dienstleistung. Wenn du dich fragst, was es kostet, einen Architekten zu beauftragen, gibt es eine klare Faustregel: Beauftragst du ein Planungsbüro für alle Leistungsphasen bei einem typischen Einfamilienhaus, macht das Honorar etwa 10 bis 15 Prozent (andere Quellen sprechen von 8 bis 12 Prozent) der anrechenbaren Nettobaukosten aus.
Für eine reine Erstberatung darf ein Architekt laut den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zwischen 2 und 9 Prozent der Gesamtkosten in Rechnung stellen. Wichtig zu wissen: Die HOAI gibt seit 2021 keine zwingenden Preise mehr vor, sie wird aber oft als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Die wichtigsten Kostentreiber beim Architektenhonorar
Die Kosten für deinen Architekten basieren auf klaren Parametern. Die folgenden vier Faktoren bestimmen maßgeblich, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt:
1. Die anrechenbaren Kosten
Das Architektenhonorar berechnet sich nicht aus den Gesamtkosten deines Projekts, sondern aus den sogenannten anrechenbaren Kosten. Das sind die reinen Nettobaukosten für das Bauwerk und die technischen Anlagen (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276). Kosten für das Grundstück, die Erschließung oder die Außenanlagen zählen hierbei nicht mit.
2. Die Honorarzone
Bauvorhaben werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad in fünf Honorarzonen (I bis V) eingeteilt. Ein ganz normales, standardisiertes Einfamilienhaus fällt in der Regel in die Honorarzone III. Planst du ein architektonisch sehr anspruchsvolles oder komplexes Gebäude, kann das Projekt in Zone IV rutschen, was das Honorar entsprechend erhöht.
3. Die beauftragten Leistungsphasen (LP)
Die Arbeit eines Architekten wird in neun Leistungsphasen unterteilt. Du musst nicht zwingend alle Phasen beauftragen. Je mehr Phasen du abgibst, desto teurer wird es. Die wichtigsten Blöcke sind:
- LP 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung): Diese Phasen machen zusammen 27 Prozent des Gesamthonorars aus (LP 1: 2 %, LP 2: 7 %, LP 3: 15 %, LP 4: 3 %). Wenn du nur den Bauantrag brauchst, beauftragst du häufig nur diese Schritte.
- LP 8 (Objektüberwachung/Bauleitung): Dies ist der größte Einzelposten und macht allein 32 Prozent des Honorars aus.
4. Individuelle Architektur und Sonderwünsche
Ausgefallene Grundrisse, spezielle Erker oder komplexe Giebel erhöhen nicht nur die anrechenbaren Baukosten, sondern auch den Planungsaufwand. Solche Besonderheiten können zu Honoraraufschlägen von bis zu 20 Prozent führen.
Preise für den Architekten: Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Um die abstrakten Prozentzahlen greifbar zu machen, schauen wir uns ein realistisches Szenario an. Wenn Bauherren einen Architekten beauftragen, spielen Preise eine zentrale Rolle für die Budgetplanung. Alle genannten Beträge sind Netto-Orientierungswerte auf Basis der HOAI-Honorartafeln.
Die Annahmen für unser Beispiel: Du baust ein neues Einfamilienhaus. Die anrechenbaren Nettobaukosten liegen bei 200.000 Euro. Das Haus hat durchschnittliche Anforderungen (Honorarzone III).
| Leistungsumfang | Kosten (Netto) |
|---|---|
| Komplettbetreuung (Alle Leistungsphasen 1-9) | 27.863 € bis 34.751 € |
| Nur Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) | 2.507 € bis 3.127 € |
Hinweis zur Bausumme: Steigen die anrechenbaren Nettobaukosten auf 300.000 Euro, erhöht sich das Architektenhonorar für die Komplettbetreuung (alle 9 Phasen) auf etwa 39.981 Euro.
Zusatzkosten: Was nicht im Honorar enthalten ist
Neben dem reinen Architektenhonorar solltest du weitere Kostenpunkte in dein Budget einplanen, da der Architekt nicht alle Aufgaben am Bau selbst übernimmt:
- Fachplaner: Ein Statiker (Tragwerksplaner) oder ein Energieberater sind im Architektenhonorar nicht inbegriffen und stellen eigene Rechnungen.
- Behördengebühren: Für das Einreichen und die Prüfung des Bauantrags beim zuständigen Bauamt fallen zusätzlich Gebühren an, die bei etwa 200 bis 300 Euro liegen.
- Nebenkosten: Fahrtkosten zur Baustelle, Kosten für großformatige Kopien der Baupläne oder spezielle Umbauzuschläge (wenn du an einem Bestandsgebäude arbeitest) werden oft separat abgerechnet.
Wichtige rechtliche Vorgaben für private Bauherren
Wenn du einen Architekten beauftragst, solltest du deine Rechte und Pflichten kennen. In den letzten Jahren gab es hier wichtige rechtliche Änderungen:
Wegfall der Preisbindung (HOAI 2021)
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI seit 2021 nicht mehr gesetzlich bindend. Das bedeutet für dich: Du kannst das Honorar mit deinem Architekten frei verhandeln. Die HOAI dient aber weiterhin als verlässliche Orientierungshilfe.
Verbraucherschutz und Belehrungspflicht
Architekten sind gesetzlich verpflichtet, private Bauherren vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich darüber zu belehren, dass die HOAI-Sätze frei verhandelbar sind. Das Oberlandesgericht Köln hat bestätigt: Fehlt diese Belehrung, darf der Architekt maximal den HOAI-Basissatz abrechnen. Die Beweislast für die erfolgte Belehrung liegt beim Architekten.
Kostenrahmen-Pflicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Architekten den finanziellen Rahmen privater Bauherren aktiv klären müssen. Wenn der Architekt völlig an deinem Budget vorbeiplant und die Planung dadurch für dich unbrauchbar wird, kann er seinen Anspruch auf das Honorar verlieren.
Bauleiterpflicht
Um Kosten zu sparen, überlegen manche Bauherren, die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) selbst zu übernehmen. Theoretisch ist das möglich, aber Vorsicht: Die Landesbauordnungen fordern für die Baufreigabe zwingend die Benennung eines qualifizierten Bauleiters. Kläre also vorher, wer diese rechtliche Verantwortung übernimmt, wenn es nicht der Architekt ist.
Tipps für den Angebotsvergleich und die Beauftragung
Bevor du dich entscheidest, solltest du dir überlegen, welches Abrechnungsmodell für dich am besten passt. Du kannst klassisch prozentual nach den Orientierungswerten der HOAI abrechnen oder vorab ein Pauschalhonorar (Festpreis) vereinbaren. Ein Festpreis gibt dir maximale Kostensicherheit, setzt aber voraus, dass der Leistungsumfang im Vorfeld extrem genau definiert ist.
Bei kleineren Projekten oder isolierten Teilleistungen stellt sich oft die Frage nach dem Stundenlohn. Wenn du einen Architekten beauftragst, fallen stundenbasierte Kosten in der Regel nur bei speziellen Erstberatungen oder unvorhergesehenen Planungsänderungen an. Eine solche Abrechnung nach Stundenlohn ist bei Komplettaufträgen für ganze Häuser unüblich, da hier die prozentuale Berechnung nach HOAI deutlich transparenter ist.
Überlege auch, ob du eine Komplettbetreuung bis zur Schlüsselübergabe wünschst oder den Architekten nur bis zur Baugenehmigung (Leistungsphasen 1 bis 4) beauftragst. Um das beste Angebot zu finden, lohnt es sich, mehrere Architektenbüros zu kontaktieren. Nutze dafür am besten ein digitales Handwerkerportal. Dort kannst du die Eckdaten deines Vorhabens bequem online eintragen und so unkompliziert regionale Planungsbüros erreichen, um deren Rückmeldungen sowie Kostenvoranschläge in Ruhe zu vergleichen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich den Architekten nach HOAI bezahlen?
Nein, seit 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr bindend. Du kannst das Honorar frei verhandeln. Die HOAI wird aber häufig als faire Berechnungsgrundlage genutzt.
Was sind anrechenbare Kosten?
Das sind die reinen Nettobaukosten für das Gebäude und die Technik (Kostengruppen 300 und 400). Grundstückskosten oder die Anlage des Gartens zählen nicht dazu und erhöhen das Architektenhonorar somit nicht.
Kann ich die Bauleitung (Leistungsphase 8) selbst machen?
Du kannst die Leistungsphase 8 aus dem Architektenvertrag streichen, um Geld zu sparen. Allerdings verlangen die Bauämter laut Landesbauordnung einen qualifizierten Bauleiter. Du musst also jemanden benennen, der diese rechtliche Rolle offiziell ausfüllen darf.
Sind Statiker und Energieberater im Architektenhonorar enthalten?
Nein. Fachplaner wie Tragwerksplaner (Statiker), Bodengutachter oder Energieberater erbringen eigenständige Leistungen und stellen dir diese separat in Rechnung.
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