Melde- und Abhilfeverfahren
Meldung gemäß Art. 16 DSA
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Wird durch die Meldung der Verdacht begründet, dass eine Straftat begangen wurde, so wird die gesamte Meldung (inklusive Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse) darüber hinaus an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung stützt sich auf die Rechtsgrundlage „zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich“ (Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO). Die Daten werden nur solange gespeichert, als dies zur Bearbeitung der Meldung und Abwehr allfälliger Rechtsansprüche erforderlich ist (ca. 3 Jahre). Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen findest du in unserer Datenschutzerklärung.