Echte Bewertungen auf Meister-Job
– geprüft, authentisch und 100 % transparent.
Echte Kundenstimmen als Vertrauensanker – Verlässlichkeit für Auftraggeber & Betriebe
Wie funktioniert unser Prüfprozess?
Vier klare Prüfstufen gewährleisten die Echtheit und Qualität jeder Kundenmeinung
gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach § 5b Abs. 3 UWG.
1. Echter
Auftragsbezug:
Bewertungen können nur nach einer realen Projektanbahnung oder Auftragsvergabe über Meister-Job abgegeben werden.
2. Automatische
Prüfung:
Intelligente Filter prüfen Rezensionen sofort auf unzulässige Muster, Spam, Mehrfachabgaben und Auffälligkeiten.
3. Manuelle
Moderation:
Bei Beanstandungen oder Meldungen fordert unser Support-Team neutrale Belege wie Aufträge oder Rechnungen an.
4. Transparente
Freigabe:
Positive wie kritische Rezensionen werden veröffentlicht – Betriebe haben stets ein faires Recht zur Gegendarstellung.
Transparenz schaffen & Vertrauen stärken
Setze auf verifizierte Qualität und präsentiere deinen Handwerksbetrieb mit echten Kundenstimmen.
Unsere 4 Grundsätze für faire Bewertungen:
100 % Nachvollziehbarkeit:
Neutralität & Unbestechlichkeit:
Recht auf Gegendarstellung:
Geprüfte Missbrauchsabwehr:
Faire Regeln für Auftraggeber und Handwerksbetriebe.
Was in Bewertungen erwünscht ist:
Was in Bewertungen untersagt ist:
Qualität, die sich auszahlt: Faire Bewertungen auf Meister-Job.
10 häufige Fragen
1. Wie stellt Meister-Job sicher, dass Bewertungen echt sind?
Wir stellen die Echtheit von Bewertungen sicher, indem wir Rezensionen an reale Interaktionen und Projektanbahnungen auf unserer Plattform koppeln. Zudem setzen wir automatisierte Prüfmechanismen ein und fordern bei Beanstandungen geeignete Nachweise (z. B. schriftliche Auftragsbestätigungen oder Rechnungen) an.
2. Können Handwerker negative Bewertungen einfach löschen lassen?
Nein. Meister-Job löscht negative Bewertungen keinesfalls auf bloßen Wunsch oder gegen Zahlung. Eine Löschung erfolgt ausschließlich dann, wenn nachweislich gegen geltendes Recht (z. B. Schmähkritik, Verleumdung), unsere AGB oder unsere Richtlinien für echte Bewertungen verstoßen wurde.
3. Welche Nachweise werden bei einer Beanstandung verlangt?
Wird eine Bewertung von einem Betrieb als unberechtigt beanstandet, fordern wir den Bewertenden zur Bestätigung des tatsächlichen Kontakts bzw. der Leistungserbringung auf. Als Nachweis dienen beispielsweise E-Mail-Verläufe, Leistungsnachweise, Rechnungen oder Auftragsvereinbarungen.
4. Können Handwerker auf Kundenbewertungen antworten?
Ja. Jeder registrierte Betrieb hat die Möglichkeit, Kundenbewertungen direkt über sein Profil sachlich und öffentlich zu kommentieren. Dies fördert einen transparenten und professionellen Austausch zwischen Handwerker und Kunde.
5. Was passiert, wenn eine Bewertung gegen die Richtlinien verstößt?
Verstößt eine Bewertung gegen unsere Richtlinien (z. B. durch Beleidigungen, falsche Tatsachen oder fehlenden Auftragsbezug), wird sie nach Eingang einer Meldung temporär deaktiviert, geprüft und bei bestätigtem Verstoß dauerhaft gelöscht.
6. Dürfen Betriebe sich selbst bewerten oder Freunde beauftragen?
Nein, Eigenbewertungen sowie beauftragte oder manipulierte Gefälligkeitsbewertungen sind strengstens untersagt. Bei Feststellung solcher Täuschungsversuche behalten wir uns die Sperrung des Profils und den Ausschluss von der Plattform vor.
7. Wie lange dauert die Prüfung einer gemeldeten Bewertung?
Gemeldete Bewertungen werden in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen durch unser Moderationsteam geprüft. Beteiligten Parteien wird dabei eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt.
8. Werden Bewertungen vor der Veröffentlichung zensiert?
Nein, es findet keine inhaltliche Vorab-Zensur statt. Bewertungen werden direkt veröffentlicht, durchlaufen jedoch automatisierte Sicherheitsfilter und können jederzeit gemeldet und überprüft werden.
9. Was gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 5b Abs. 3 UWG?
Gemäß § 5b Abs. 3 UWG informieren wir transparent darüber, welche Maßnahmen wir ergreifen, um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen, die die Handwerkerleistungen in Anspruch genommen haben.
10. Wie kann ich eine verdächtige Bewertung melden?
Auftraggeber und Handwerksbetriebe können auffällige oder rechtswidrige Bewertungen direkt über das Plattform-Meldesystem oder per E-Mail an unseren Support unter Angabe des Profils und des Sachverhalts zur Prüfung einreichen.